Führerschein mit 17
Warum fahren mit 17?
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das begleitende Fahren mit 17 eingeführt. Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Mäßigender Einfluss einer Begleitung – dieser stammt nicht aus derselben Altersgruppe. Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert. Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Dieser Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuches. Dieser belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahrten reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Antragstellung
Der
Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse (z.
B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er
später (mit 17 1/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren
die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die
Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die
Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
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