Klassen - Fahrschule Andreas Galle

Fahrschule Andreas Galle
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Überblick über die Führerscheinklassen

Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge -  ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer  zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht  mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit  einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen  Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der  Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Sonstiges
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Junger Mann vor einem weißen Suzuki trinkt Erfrischungsgetränk nach bestandener Führerscheinprüfung
Fahrerlaubnisklasse B197

Kraftfahrzeuge -  ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer  zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht  mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit  einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen  Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der  Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Sonstiges
Die Ausbildung und praktische Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug. ( mindestens 10 Fahrstunden werden auf einem Schaltfahrzeug absolviert damit nach bestandener Prüfung Schalt- sowie Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen )
Junger Mann vor einem weißen Suzuki trinkt Erfrischungsgetränk nach bestandener Führerscheinprüfung
Fahrerlaubnisklasse B96  (Caravan-Führerschein)
Anhänger von Fahrschule Galle in Paderborn
  • nur mit Klasse B
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit  Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit  einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg
  • keine Befristung der Besitzdauer
Sonstiges
Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.
Fahrerlaubnisklasse BE
  • nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre / Ausnahme
  • Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit  Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit  einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7000 kg
  • keine Befristung der Besitzdauer
Sonstiges
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der  Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige  Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500  kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.  
Auto mit Anhänger von Fahrschule Galle in Paderborn
Führerschein mit 17
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klassen L und AM
Sonstiges
Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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Der schwerste seiner Klasse - Klasse A
  • Beinhaltet A1, A2
  • direkter Erwerb
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Keine Befristung der Besitzdauer
Sonstiges
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Schwarzes Motorrad
Schwarzes Motorrad
Die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer - Klasse A1
Orangenes Motorrad
  • Beinhaltet AM
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahre
Sonstiges
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
"Große" Motorräder Klasse A2
  • Führerscheinklasse A beinhaltet die Klassen A1 und A2
  • direkter Erwerb
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem  Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische,  keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
  • keine Befristung der Besitzdauer
Sonstiges
Krafträder (Zweiräder,  auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige  Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm³  bei Verbrennungsmotoren.
BMW Motorrad
B196 (A1 mit Einschränkungen)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Klasse B
  • Theorie- und Praxisschulung
  • Krafträder bis 125 cm3 / 11KW ,Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg
  • Gültig nur in Deutschland
Sonstiges
  • Theoretischer Schulungsstoff 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
  • Praktischer Übungsstoff mindestens 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
B196
Der klassische Roller AM
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 45 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor.
  • direkter Erwerb
  • ab 15 Jahre
  • beinhaltet keine Klassen
Sonstiges
Zweirädrige  Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch  die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor  oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder  bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige  Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte  Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei  Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max.  Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW  Nenndauerleistung.

Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige  Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr  als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr  als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr  gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im  Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals  in den Verkehr gekommen sind.
        
Mofa
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Junges Mädchen am Steuer
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